Wir unterstützen Sie bei gewerberechtlichen Angelegenheiten

Beratung bei Einreich– und Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Behörde (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) sowie die Unterstützung bei gewerberechtlichen Überprüfungen Ihres Betriebes.

Weiters führen wir die Überprüfung Ihrer Betriebsanlage lt. § 82b-Gewerbeordnung durch. Diese regelt die Eigenkontrolle der Auflagen lt. der Betriebsanlagengenehmigung.

Gewerbliche Betriebsanlagen, die nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) genehmigungspflichtig sind, dürfen nur mit einer Genehmigung der Behörde (Betriebsanlagengenehmigung) errichtet und betrieben werden hierbei können wir Sie gerne unterstützen.

Großhandel, Einzelhandel, Produktion, Hotellerie, Gastronomie, Industrie, Dienstleistung, KFZ-Bereich, Gewerbe, Handwerk, IT & Consulting, Tourismus, Transport & Verkehr

Wiederkehrende Überprüfung der Betriebsanlage. § 82 b der Gewerbeordnung (GewO) 1994 verpflichtet jeden Inhaber einer genehmigten gewerblichen Betriebsanlage, diese in bestimmten Zeitabständen zu prüfen oder überprüfen zu lassen. Viele der sich daraus ergebenden Fragen und Probleme können wir Ihnen behilflich sein, aber auch die Überprüfung machen.

Die Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften erfolgt durch Kontrollbehörden des Bundes wie zB das Arbeitsinspektorrat.

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